Gutes tun und nicht müde werden.

Stiftungszentrum Rummelsberg

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Mathias Kippenberg
Leiter Stiftungszentrum

Rummelsberg 2 | 90592Schwarzenbruck
Telefon 09128 50-2299
kippenberg.mathias(at)rummelsberger.net

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Häufige Fragen zum Stiftungszentrum

Was ist eine Stiftung?

Es gibt verschiedene Stiftungstypen. Allen gemeinsam ist, dass die Vermögensmasse der Stiftung einem bestimmten Zweck auf Dauer gewidmet ist. Die häufigsten, im Rummelsberger Stiftungszentrum verwaltete Stiftungsform, ist die rechtlich unselbständige Treuhandstiftung. Mit den jährlichen Zinserträgen und eventuellen Spenden, werden bspw. Projekte der Kinder- und Jugendhilfe, der Hospizarbeit, Projekte für Senioren und vieles mehr, unterstützt. Ganz so wie es gewünscht ist.

Warum gründen Menschen eine Stiftung?

Es gibt unterschiedliche Beweggründe eine Stiftung zu gründen. Einer der meisten Gründe für eine Stiftungsgründung ist der fehlende Erbe. Gut die Hälfte der Stifterinnen und Stifter haben keine Nachkommen. Ihnen ist es ein Anliegen, das im Leben erworbene in gute Hände weiterzugeben. ine Stiftung ist eine tolle Möglichkeit dazu. Die Stiftung wird dann im Rahmen eines Testaments (handschriftlich oder notariell) als Erbe eingesetzt. Eine sorgfältige und umfassende Vorbereitung zu Lebzeiten ist sehr wichtig. Denn: Ist beispielsweise der Stiftungszweck im Testament nicht klar und deutlich beschrieben wird, kann die angedachte Stiftung nicht errichtet werden.

Wird die Stiftung zu Lebzeiten gegründet, so erlebt der Stifter/die Stifterin noch mit, was an Gutem durch die eigene Stiftung geschieht. Darüber hinaus kann die Stiftung den eigenen Namen oder den eines lieben Verstorbenen tragen. So wird das Gedenken an die eigene Person, die Familie oder den Verstorbenen über Generationen hinweg wach gehalten Ein weiterer Grund eine Stiftung zu gründen kann der Wille des Stifters/der Stifterin sein, sich ein bestimmtes Projekt, oder eine bestimmte Einrichtung dauerhaft fördern und unterstützen zu wollen.

Die Stiftung bietet den passenden Rahmen dazuEine weitere Möglichkeit der Nachlaßregelung im Rahmen einer Stiftung betrifft Eltern die ein geistig behindertes Kind haben. Besonders dann, wenn das Kind das einzige Kind ist und der Alleinerbe wäre. Hier ist die Stiftung der Rahmen um dem Kind, nach dem Tode der Eltern, über die Stiftung weitere finanzielle Mittel zur Versorgung zukommen zu lassen. Nach dem Ableben des Kindes erbt die Stiftung das noch verbleibende Vermögen. Das sind allerdings Sonderfälle und AusnahmenLetztlich gibt es unterschiedlichste Beweggründe warum Menschen Stiftungen gründen.  Was aber alle vereint ist der Wille mit Ihrer Stiftung dauerhaft Gutes zu tun, über Generationen hinweg!

Wie viel Geld muss ich mindestens in eine Stiftung investieren?

Eine Stiftungsgründung ist ab einer einmaligen Einzahlung von 10.000 Euro in die Stiftung möglich.

Was kostet mich die Gründung? Entstehen weitere Kosten?

Für die Gründung der Stiftung entstehen keine Kosten. Das übernehmen wir gerne.

Für die Verwaltung der Stiftung wird pro Jahr eine Verwaltungskostenpauschale von 20 Euro verrechnet. Die Verwaltungsgebühr wird von den Zinserträgen der Stiftung einbehalten. Dem Stifter werden keine Kosten weiterverrechnet.

Wie lange dauert eine Stiftungsgründung?

In der Regel zwischen acht und zwölf Wochen. Bei besonders eiligen Anfragen kann die Stiftungsgründung auch schneller erfolgen.

Kann ich eine Stiftung nach mir benennen?

Ja, das ist problemlos möglich. Gut die Hälfte der Stifterinnen und Stifter benennen ihre Stiftung nach sich selbst. Oftmals werden Stiftungen aber auch im Gedenken an einen verstorbenen Angehörigen benannt.  

Was kann ich in eine Stiftung einbringen?

In eine Stiftung kann ich Kapital einbringen, beispielsweise in Form von Barkapital, Wertpapieren, Fondsvermögen usw. Darüber hinaus ist es auch möglich Immobilienvermögen als Kapital einzubringen. Im Rahmen einer Schenkung. Auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten beispielsweise mit Beibehaltung des Nießbrauchs oder das Einräumen von Wohnrechten.

Darüber hinaus bietet Ihnen die eigene Stiftung die Möglichkeit bei Dritten Spenden für ihre Stiftung aufzurufen. So können Sie Familie, Freunde, Mitarbeitende oder in Geschäftspartner in das Engagement ihrer Stiftung einbinden. Aufgrund der Gemeinnützigkeit der Stiftung wird jedem Spender eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) für seine Steuererklärung ausgestellt.

 

Wann kann ich stiften?

Sie können jetzt sofort zu Lebzeiten stiften und ihre eigene Stiftung gründen. Oder aber sie gründen ihre Stiftung von Todes wegen und benennen dies so in ihrem Testament. Sollten Sie sich für die Verfügung von Todes wegen entscheiden, vermerken sie bitte auch die Beantwortung der vier Fragen im Anschluss in ihrem Testament. Damit ist gewährleistet, dass ihre Vorstellungen Wirklichkeit werden und erleichtern dem Erben die Umsetzung ihres letzten Willens.

Vier Fragen zur Stiftungsgründung:

  1. Wie soll meine Stiftung heißen (bspw. „Herbert Meier Stiftung“ oder „Stiftung Menschlichkeit“, oder….)?

  2. Welche Förderschwerpunkte soll meine Stiftung haben?

    -junge Menschen                                          -Aus- und Weiterbildung

    -Menschen mit Behinderung                         -Diakonen-/Diakoninnenausbildung

    -Menschen im Alter                                       -die Rummelsberger Allgemein

    -Hospizarbeit                                                 -Not leidende Menschen in Tansania

    -eine bestimmte Einrichtung der Rummelsberger…….

  3. Wie hoch soll das Stiftungsvermögen sein (mind. 5.000 Euro)?

  4. Wer soll den Vorstand meiner Stiftung übernehmen?

  1. Den Vorstand möchte ich selbst besetzen und er soll aus folgenden Personen bestehen (max. 3 Personen):…………………………..

  2. Der Vorstand meiner Stiftung soll von den Rummelsbergern ehrenamtlich besetzt werden.

Welchen Unterschied macht es für mich, wenn ich die Stiftung zu Lebzeiten errichte und nicht erst von Todes wegen?

Das Schöne an der Errichtung zu Lebzeiten ist, dass miterleben wie ihre Stiftung Gutes tut. Bei Besuchen vor Ort können Sie erleben, wie ihre Stiftung konkret hilft. Sie können Einfluss auf Ihre Stiftung nehmen und beispielsweise den Satzungszweck verändern oder die Mitglieder des Vorstandes neu ernennen.

Dies ist bei einer Stiftung von Todes wegen nicht mehr möglich.

Welche Gründe gibt es um eine Stiftung zu errichten?

Alle Stifterinnen und Stifter eint ein Gedanke: Sie möchten langfristig und dauerhaft Gutes tun! Mit der eigenen Stiftung werden hilfsbedürftige Mitmenschen jeden Alters unterstützt.

Wie und in welcher Form dies geschieht, entscheiden Sie selbst. Genaueres wird in einer Stiftungssatzung geregelt.

Ein weiteres Motiv zur Stiftungsgründung sind die nicht vorhandenen Erben eines Vermögens. Einige Stifterinnen und Stifter sind kinderlos geblieben.

Deshalb wird die eigene, gemeinnützige Stiftung der spätere Erbe des im Leben erworbenen. Die Stiftungsgründung erfolgt zu Lebzeiten. So erleben die Stifter noch persönlich wie ihre Stiftung dauerhaft Gutes tut. Oftmals erfolgt die Stiftungsgründung deshalb mit einem geringeren Betrag. Die große Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung erfolgt dann mit dem Tode der Stifter. Voraussetzung dazu ist allerdings, das der noch zu Lebzeiten eine testamentarische Verfügung getroffen wurde, in der die eigene Stiftung als Erbe benannt wird.  So wird die eigene Stiftung ein Baustein der persönlichen Vorsorgeregelungen für das Alter.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?

Eine Spende kann in voller Höhe und sofort für den Stiftungszweck verwendet werden. Eine Zustiftung erhöht die Vermögensmasse der Stiftung. Der zugestiftete Betrag wird zinsbringend angelegt und nur die jährlichen Zinserträge können zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Der Grundstock des Stiftungsvermögens bleibt dauerhaft erhalten.

Was muss bei der Besetzung des Vorstands beachtet werden?

Als Stifter können sie selbst der Vorstand ihrer Stiftung werden. Das müssen sie so in der Satzung der Stiftung benennen. Wir unterstützen sie bei der Ausübung ihres Amtes als Stiftungsvorstand. Alternativ können sie das Vorstandsamt auch an den ehrenamtlichen Vorstand der Rummelsberger Stiftung delegieren. Dieser verwaltet ihre Stiftung dann gemeinsam mit den zahlreichen anderen Stiftungen im Rummelsberger Stiftungszentrum. Sie erhalten automatisch eine Kopie des letzten Protokolls der Vorstandssitzung ihrer Stiftung, so dass sie immer im Bilde sind was durch ihre Stiftung Gutes geschehen konnte.

Für welchen Zweck kann ich eine Stiftung errichten?

Sie können mit ihrer Stiftung die zahlreichen Einrichtungen der Rummelsberger Diakonie e.V. direkt und unmittelbar unterstützen. Beispielsweise den Auhof, das Wichernhaus in Altdorf, eine unserer Senioreneinrichtungen oder alle anderen Einrichtungen.

Alternativ können sie auch ganz gezielt einzelne Arbeitsbereiche bedenken. Beispielsweise die Frühförderung, die Tagesstätten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Hospizarbeit, unsere Schulen und Ausbildungsstätten u.v.m. Oder aber auch die Rummelsberger ganz Allgemein. Ganz wie sie es wünschen und wofür ihr Herz schlägt.

Darüber hinaus können in bestimmten Fällen auch Stiftungszwecke geteilt werden und nur mit einem Teil der jährlichen Erträge werden Rummelsberger Projekte gefördert und unterstützt. Der andere Teil der Erträge kommt beispielsweise dem Tierschutz, der Kulturpflege, dem Naturschutz oder anderen gemeinnützigen Zwecken zu Gute. Wie und in welcher Form das geschehen soll, würde man dann im Detail in der Stiftungssatzung festlegen. Darüber müsste man im Einzelfall sprechen. Bitte sprechen sie uns an.

Woran muß ich denken, wenn ich eine Stiftung gründen will?

Für eine Stiftungsgründung mit Hilfe des Rummelsberger Stiftungszentrums müssen sie sich im Vorfeld vier Fragen stellen:

  1. Wie soll meine Stiftung heißen (bspw. „Herbert Meier Stiftung“ oder „Stiftung Menschlichkeit“, oder….)?

  2. Welche Förderschwerpunkte soll meine Stiftung haben?

    -junge Menschen                                          -Aus- und Weiterbildung

    -Menschen mit Behinderung                         -Diakonen-/Diakoninnenausbildung

    -Menschen im Alter                                       -die Rummelsberger Allgemein

    -Hospizarbeit                                                 -Not leidende Menschen in Tansania

    -eine bestimmte Einrichtung der Rummelsberger…….

  3. Wie hoch soll das Stiftungsvermögen sein (mind. 10.000 Euro)?

  4. Wer soll den Vorstand meiner Stiftung übernehmen?

  1. Den Vorstand möchte ich selbst besetzen und er soll aus folgenden Personen bestehen (max. 3 Personen):…………………………..

  2. Der Vorstand meiner Stiftung soll von den Rummelsbergern ehrenamtlich besetzt werden.

Aufgrund der Antworten zu diesen Fragen können wir ihnen einen Satzungsentwurf und die dazu gehörende Stiftungsurkunde ihrer Stiftung erstellen. Dieses Angebot ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Unterlagen werden für eine Stiftungsgründung benötigt?

Aufgrund ihrer Angaben erstellen wir die Dokumente (Stiftungssatzung und Stiftungs-urkunde) die zur Gründung einer Stiftung benötigt werden. Diese beiden Dokumente reichen wir bei der kirchlichen Stiftungsaufsicht und beim Zentralfinanzamt Nürnberg zur Vorprüfung der Gemeinnützigkeit der Stiftung ein. Wenn beide Institutionen signalisieren, dass die

Stiftung gegründet werden kann, dann kann der eigentliche Gründungsprozess ihrer Stiftung starten. Wir erstellen die Originaldokumente und senden ihnen diese zur Unterschrift zu.

Danach senden sie uns die Dokumente zurück und unsere Vorstände unterschreiben die Dokumente. Dazu benötigen wir von Ihnen ein Dokument aus dem ersichtlich ist, dass das zugesicherte Stiftungskapital zur Stiftungsgründung zur Verfügung steht (bspw. die Kopie eines Kontoauszugs oder ein formloses Schreiben ihrer Bank, o.ä.).

Danach reichen wir die Dokumente zur Stiftungsgründung bei der kirchlichen Stiftungsaufsicht und beim Zentralfinanzamt Nürnberg zur Genehmigung ein. Dieser Prozess dauert in der Regel 4 – 6 Wochen. Dann ist ihre Stiftung errichet. Erst nach Stiftungserrichtung müssen sie das zugesicherte Kapital ihrer Stiftung einbezahlen und sie erhalten dafür von uns eine Zuwendungsbestätigung, die sie steuerlich geltend machen können.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Stiftung?

Der Staat honoriert die Förderung gemeinnütziger Zwecke, indem er Stiftungen weitreichende Steuervorteile einräumt. So können sie ihre Steuerlast mit einer eigenen Stiftung deutlich reduzieren. Dabei genießt die Treuhandstiftung die gleichen steuerlichen Vorteile wie die rechtlich selbständige Stiftung.

Bei Neugründung:
Stifter können im Jahr der Stiftungsgründung bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen (zum Beispiel als Barkapital, Wertpapiere, Fondsanteile oder Immobilien). Dies gilt unabhängig davon, ob die Stiftung neu gegründet wird oder bereits seit längerer Zeit besteht. Die gestiftete Summe kann entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Allerdings darf die Zuwendung nicht von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG stammen.

Jährliche Zuwendungen:
Jährlich kann man bis zu 20 % des Gesamtbetrags seiner Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung als Spende oder Zustiftung einbringen. Diese Regelung gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.

Unternehmen können alternativ vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich in Abzug bringen.

Keine Erbschaftssteuer:
Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 2 Monaten nach dem Erbfall an eine Stiftung übertragen, fällt keinerlei Erbschaftssteuer für den gestifteten Betrag an. Sollte der Stifter bereits Erbschaftssteuer bezahlt haben, wird sie ihm erstattet.

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