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Menschen mit Behinderung – nur so profitieren sie von einer Erbschaft

Sie haben einen Angehörigen mit Behinderung, den Sie auch nach Ihrem Tod gut versorgt wissen möchten? Dann sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema „Behindertentestament“ beschäftigen. Denn wenn Sie kein entsprechendes Testament verfassen, kann das weitreichende Folgen haben: Es ist möglich, dass Ihr Erbe vom Träger der Sozialhilfe herangezogen wird, um den Bedarf Ihres Angehörigen zu decken. Das kann dann der Fall sein, wenn für ihn Sozialleistungen gezahlt wurden. Sie müssen ein Behindertentestament aufsetzen, wenn Sie das nicht möchten.

Das Behindertentestament sorgt dafür, dass Ihr Vermögen erhalten bleibt und gleichzeitig Ihr Angehöriger mit Behinderung begünstigt wird. Drei Punkte spielen eine Rolle:

  • Vor- und Nacherbe
  • Testamentsvollstreckung auf Lebenszeit
  • Verwendungszweck

Sie können im Behindertentestament einen Vorerben und einen Nacherben bestimmen. Das bedeutet, dass Sie zwei Erben statt einem einsetzen. Allerdings nicht gleichzeitig, sondern nacheinander. Sie legen dabei fest, wie lange der Vorerbe in den Genuss der Erbschaft kommt und wann das Erbe an den Nacherben fällt.

Wichtig ist auch, dass Sie das Erbe nicht direkt an Ihren Angehörigen weitergeben, sondern einen Testamentsvollstrecker auf Lebenszeit einsetzen. Der verwaltet das Vermögen bis zum Lebensende Ihres Angehörigen in seinem Sinne.

Im Behindertentestament legen Sie genau fest, welche Leistungen ihr Angehöriger aus dem Vermögen bekommt. Dazu sollten Sie aber unbedingt einen Notar hinzuziehen, der das Testament mit Ihnen verfasst. So ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod umgesetzt werden kann.

Eine weitere Lösung der Nachlassregelung zu Gunsten Ihres Angehörigen ist die Gründung einer Treuhandstiftung in Verbindung mit einem Behindertentestament. Eine Sonderlösung, die auch für Sie interessant sein kann. 

Der Verwendungszweck ermöglicht, Ihr Vermögen an bestimmte Familienmitglieder zu vererben. Sie können Ihr Erbe aber auch einer sozialen Einrichtung zugute kommen lassen, die sich für die Förderung von Menschen mit Behinderung einsetzt. Das hat den Vorteil, dass Schenkungen und testamentarische Verfügungen zugunsten von gemeinnützigen Organisationen von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit sind. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Vermögen an die Rummelsberger Dienste für Menschen mit Behinderung vererben, kommt die gesamte Summe Menschen mit Behinderung zugute. Der Staat erhebt keine Steuern darauf.

Lassen Sie sich von einem Experten zum Behindertentestament beraten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Lieben auch nach Ihrem Tod gut versorgt sind. Gerne vermitteln wir den Kontakt zu Spezialisten und beraten Sie, wenn Sie Menschen mit Behinderung unterstützen möchten.

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