Gutes tun und nicht müde werden.

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Was ist Was?

Wer entscheidet in meinem Sinne, wenn ich wegen Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall dazu nicht fähig bin? Mit Vollmachten und Verfügungen kann das jeder regeln-und zwar schon ab 18 Jahren. 

Patientenverfügung

Sie ist eine rechtliche verbindliche Willenserklärung und legt vorab fest, welche Behandlungen oder Eingriffe erwünscht sind oder abgelehnt werden. Dabei sollten Situationen und Beweggründe sehr konkret beschrieben werden. Die Verfügung sichert das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und entlastet Bevollmächtigte bei schwierigen medizinischen Fragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Homepage der AOK unter www.aok.de/patientenverfuegung
  • Zudem ist es ratsam, rechtlich geprüfte Mustertexte zu verwenden, beispielsweise von Stiftung Warentest: "Das Vorsorgeset", ISBN 978-3-86851-382-0 oder die Formulare auf der Internetseite des Bundesjustizministerium unter http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
  • Die Verfügung muss nicht beglaubigt werden. Es genügt, sie zu hinterlegen. Wichtig: Sie muss Datum und Unterschrift tragen und Bevollmächtigte sollten wissen, wo sie zu finden ist. Eine Kopie bei Hausarzt und ein Hinweis in der Geldbörse können im Ernstfall ebenfalls helfen.
  • Personalisierte Formulierungshilfen gibt es gegen eine Gebühr (36 bis 140 Euro) bei der Bundeszentralstelle Patientenverfügung unter www.patientenverfuegung.de

Vorsorgevollmacht

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Homepage der AOK unter www.aok.de/vorsorgevollmacht
  • Ein Musterformular finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: http://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html
  • Viele Geldinstitute erkennen die Vorsorgevollmacht alleine nicht an und stellen auf Antrag eine extra Kontrollvollmacht aus.
  • Unterschriften sollte man von der Betreuungsbehörde bei Stadt oder Kreis gegen eine Gebühr (Zehn Euro) beglaubigen lassen. Dort gibt es auch Beratung und Musterformulare.
  • Wichtig: Bevollmächtigte informieren, wo die Vollmachten (in der Wohnung) abgelegt sind.
  • Man kann zentral melden (Gebühr bis 20 Euro), dass Vorsorgedokumente hinterlegt sind: www.vorsorgeregister.de

Betreuungsverfügung

Liegt in einer Notsituation keine Vorsorgevollmacht vor, setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein. Damit das erst gar nicht nötig wird, kann man eine Betreuungsverfügung verfassen, in der eine oder mehrere Vertraute vorab benannt werden. Man kann auch Personen ausschließlich sowie weitere Wünsche für die Lebensgestaltung im Fall der Betreuung festgelegen. Für Alleinstehende ist eine Betreuungsverfügung ein Muss, bei vorhandener Vorsorgevollmacht ist sie eine zusätzliche Absicherung. Denn ist die Vollmacht lückenhaft oder steht im Ernstfall ein Bevollmächtigter nicht mehr zur Verfügung, müsste trotzdem per Gericht eine Person bestimmt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Homepage der AOK unter www.aok.de/betreuungsverfuegung
  • Die Betreuungsbehörde im nächstgelegenen Rathaus oder Landratsamt berät kostenfrei. Außerdem könnte auch Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder honorarpflichtige Vorsorgeanwälte helfen.
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