Mit Hilfe Ihrer Stiftung können Sie langfristig dafür sorgen, dass hilfebedürftige Menschen, die Ihnen besonders am Herzen liegen, medizinisch, pflegerisch oder pädagogisch bestmöglich betreut werden und darüber hinaus die persönliche Zuwendung erhalten, die sie brauchen. Im Rummelsberger Stiftungszentrum haben Sie die Möglichkeit, bereits mit einem Grundstockvermögen von 20.000 Euro eine eigene treuhänderische Stiftung zu gründen.
Die Stiftungssatzung ist das Dokument, in dem Sie die grundlegenden Entscheidungen für die Gestaltung Ihrer Stiftung treffen. Dort regeln Sie vor allem die folgenden Punkte:
Auf der Basis Ihrer Vorgaben und Wünsche erstellt das Stiftungszentrum einen Entwurf für Ihre Stiftungssatzung sowie den Treuhandvertrag. Entsprechen diese Ihren Vorstellungen, müssen Sie nur noch unterzeichnen. Einfach und kostenlos ist somit Ihre Stiftungsgründung vollzogen.
Jede Stiftung im Rummelsberger Stiftungszentrum verfügt über eine separate Buchhaltung. So ist der Geldfluss vom Eingang in die Stiftung über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung für Sie exakt nachvollziehbar. Zusätzlich wird Ihre Stiftung von der kirchlichen Stiftungsaufsicht in Ansbach und dem Finanzamt in Nürnberg geprüft.
Eine eigene Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, bei Dritten zu Spenden für hilfebedürftige Menschen aufzurufen. So können Sie Familie, Freunde, Mitarbeiter oder Geschäftspartner in das Engagement Ihrer Stiftung einbinden.