Unselbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts
Die Stiftung verfolgt den Zweck, die Arbeit und die Hilfsprojekte der Rummelsberger Diakonie e.V. zugunsten junger, bedürftiger, behinderter und alter Menschen umfassend zu unterstützen. Dies erfolgt durch Maßnahmen und Projekte, die in Trägerschaft oder Kooperation der Rummelsberger Diakonie e.V. und deren Diensten durchgeführt werden. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung der verschiedenen Arbeitsbereiche der Rummelsberger Diakonie e.V. und der ihr angegliederten gemeinnützigen Gesellschaften. Die Stiftung entscheidet nach ihren sachlichen und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang die in § 2 Abs. 1 und 2 der Stiftungssatzung genannten Maßnahmen verwirklicht werden.
N.N.
03.11.2021
Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Mitgliedern.